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   BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10   

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https://dejure.org/2011,6717
BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10 (https://dejure.org/2011,6717)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2011 - IV B 130/10 (https://dejure.org/2011,6717)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2011 - IV B 130/10 (https://dejure.org/2011,6717)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • openjur.de

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • rewis.io

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens kann regelmäßig nicht zum Verstoß gegen den Akteninhalt führen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis der Partei auf das gerichtliche Verständnis eines Schreibens statt als Betriebsaufgabeerklärung als Wiedergabe einer Rechtsmeinung als fehlerhafte Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen rechtfehlerhafter Auslegung eines Bevollmächtigtenschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 255
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08

    Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft;

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    cc) Mit Blick auf die im Schreiben vom 11. März 1976 im Einzelnen aufgeführten Verfügungen kann sich schon deshalb kein Verstoß gegen den Inhalt der Akten ergeben, weil es auf die dort dargestellte Nutzungsänderung nicht ankommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. Mai 2010 IV B 137/08, BFH/NV 2010, 1850).

    Dies folgt daraus, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einer Nutzungsänderung, durch die sie nicht zu notwendigem Privatvermögen werden, ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben (u.a. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2004 IV B 173/03, BFH/NV 2005, 334; in BFH/NV 2010, 1850).

  • BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09

    Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Abgesehen davon, dass dagegen spricht, dass der erste Satz des Schreibens im Imperfekt formuliert ist und darüber hinaus zusammenfassend festgestellt wird, dass durch die einzelnen Verfügungen des X der Betrieb aufgelöst worden sei, führt die vermeintlich fehlerhafte Interpretation einer Erklärung durch das FG als solche nicht zu einem Verfahrensfehler (vgl. BFH-Beschluss vom 14. September 2010 IV B 60/09, BFH/NV 2011, 439).

    dd) Auch ein schwerwiegender Rechtsfehler, der die Rechtsanwendung durch das FG als objektiv willkürlich erscheinen ließe und deshalb ausnahmsweise die Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gebieten würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848), liegt allein wegen der möglichen Fehlinterpretation von Einlassungen der Beteiligten nicht vor (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 439).

  • BFH, 14.07.2010 - VIII B 83/09

    Keine Revisionszulassung wegen Verfahrensdauer, tatsächlicher Würdigung eines

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    dd) Auch ein schwerwiegender Rechtsfehler, der die Rechtsanwendung durch das FG als objektiv willkürlich erscheinen ließe und deshalb ausnahmsweise die Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gebieten würde (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Juli 2010 VIII B 83/09, BFH/NV 2010, 1848), liegt allein wegen der möglichen Fehlinterpretation von Einlassungen der Beteiligten nicht vor (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 439).
  • BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Etwaige Fehler in der Sachverhaltswürdigung können deshalb regelmäßig keinen Verfahrensmangel begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2010 IV B 25/09, BFH/NV 2010, 1116).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 95/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710).
  • BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03

    Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Dies folgt daraus, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einer Nutzungsänderung, durch die sie nicht zu notwendigem Privatvermögen werden, ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben (u.a. BFH-Beschlüsse vom 27. August 2004 IV B 173/03, BFH/NV 2005, 334; in BFH/NV 2010, 1850).
  • BFH, 08.06.2011 - X B 245/10

    Verstoß gegen klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710).
  • BFH, 09.12.1996 - VIII B 15/96

    Zulassungsvoraussetzungen einer Revision

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Hat das FG sein Urteil aber kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, von denen jeder für sich allein das Entscheidungsergebnis trägt, so ist hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund in der von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderten Form geltend zu machen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1996 VIII B 15/96, BFH/NV 1997, 500; vom 3. Dezember 1997 VIII B 38/97, BFH/NV 1998, 613; vom 28. April 1998 IX B 120-121/97, BFH/NV 1998, 1497).
  • BFH, 18.03.1999 - VIII B 60/98

    NZB; Begründungsanforderungen bei kumulativer Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Um eine kumulative Begründung handelt es sich auch dann, wenn das FG seine Entscheidung auf eine Hauptbegründung sowie auf eine Hilfsbegründung stützt (BFH-Beschluss vom 18. März 1999 VIII B 60/98, BFH/NV 1999, 1233).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII R 104/87

    Einordnung der Verpachtung eines Gastwirtschaftsbetriebs als Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 09.11.2011 - IV B 130/10
    Darauf, ob der von der Klägerin "auf einer zweiten Stufe" geltend gemachte Revisionszulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO --wonach das FG zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 104/87 (BFH/NV 1991, 671) abgestellt habe, obwohl es zum Streitfall keine Aussagekraft habe-- vorliegen kann, kommt es nicht an, weil sich das FG nur für den Fall hilfsweise auf dieses Urteil gestützt hat, dass --entgegen seiner eigenen Auffassung-- eine Betriebsaufgabe erfolgt wäre.
  • BFH, 03.12.1997 - VIII B 38/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 28.04.1998 - IX B 120/97
  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

    Um eine kumulative Begründung handelt es sich auch dann, wenn das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- auf eine Hauptbegründung sowie auf eine Hilfsbegründung stützt (BFH-Beschluss vom 9. November 2011 IV B 130/10, BFH/NV 2012, 255, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2012 - IV B 3/10

    Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten; gewerblicher Grundstückshandel

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 2011 X B 245/10, BFH/NV 2011, 1710, und vom 9. November 2011 IV B 130/10, juris).
  • BFH, 23.09.2014 - XI B 40/14

    Zur Drittwirkung der Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

    Um eine kumulative Begründung handelt es sich auch dann, wenn das FG seine Entscheidung auf eine Hauptbegründung sowie auf eine Hilfsbegründung stützt (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 9. November 2011 IV B 130/10 , BFH/NV 2012, 255; in BFH/NV 2013, 1229; in BFH/NV 2014, 1101, jeweils m. w. N.).
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